Freie Gehwege Samstags erst ab 10 Uhr
In NRW sind die Ordnungsämter für den ruhenden, die Polizei für den fließenden Verkehr zuständig. Die Polizei übernimmt aber nicht, wenn das Ordnungsamt keinen Dienst hat.
In NRW sind die Ordnungsämter für den ruhenden, die Polizei für den fließenden Verkehr zuständig. Die Polizei übernimmt aber nicht, wenn das Ordnungsamt keinen Dienst hat.